Mit dem Erlass vom 10.03.2020 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW wird die Durchführung von Veranstaltungen über 1.000 Teilnehmenden untersagt. Damit soll die Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) verhindert werden. Die Techno Classica darf daher nicht vom 25.- 29.03.2020 durchgeführt werden. Wie der Veranstalter S.I.H.A. Ausstellungen Promption GmbH auf seiner Homepage weiter mitteilt soll zeitnah ein neuer Termin genannt werden.
