Seit 1968 · Citroën im Allgemeinen · 2CV im SpeziellenDeutschlandtreffenMitgliederbereichmail@ccrr-ev.de
03.08.2015

Polen: Vollmacht für andere Fahrer vorgeschrieben

Logo WET Polen*** WICHTIG *** für Welttreffen-Fahrer ***
Wer als Fahrzeughalter in Polen eine andere Person mit seinem Fahrzeug fahren lassen möchte, muss dem Fahrer eine schriftliche „Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs“ ausstellen. Dies teilt das polnische Konsulat mit (zur Seite des polnischen Konsulats).
Ein Muster dieser Vollmacht in polnisch und deutsch zum Ausdrucken und Ausfüllen steht hier:

Zurück zu Aktuelles